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Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde:
Er ist für die Unterhaltung der Gebäude, wie Kirche, Pfarrheim, Pfarrhaus und Kitas, zuständig. Er verwaltet die Grundstücke, stellt den Haushaltsplan auf, prüft die Jahresrechnung und die Kassen und ist Dienstgeber der Angestellten.
Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrverwalter als dem Vorsitzenden sowie acht gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Die Kirchenvorstandsmitglieder werden für sechs Jahre gewählt. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Daher finden sich hier keine Protokolle. Für Ihre Anliegen dürfen Sie aber jedes Mitglied des Kirchenvorstandes direkt ansprechen.